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EU 24 Stunden Regelung

Die Ein- und Ausfuhr von Waren wird noch sicherer.
 
Die Änderung des Zollkodexes der EU beinhaltet eine 24 Stunden-Regel (Verordnung 1875).

Zukünftig wird es eine Risikoanalyse für die gesamten Waren geben, die aus der EU ausgeführt werden (summarische Ausgangsanmeldung = EXS) sowie für Waren, die in die EU eingeführt werden (summarische Eingangsanmeldung = ENS).

Die Übermittlung von EXS und ENS wird am 31. Dezember 2010 für alle Schifffahrtslinien verpflichtend sein.

EXS: Gemäß Verordnung 1875 sind Schifffahrtstlinien verpflichtet für ausgehende Warensendungen eine summarische Ausgangsmeldung abzugeben. Warensendungen, die der Ausführer oder sein Vertreter im Vorwege mittels einer Ausfuhranmeldung in das Ausfuhrverfahren oder mittels einer Versandanmeldung in ein Versandverfahren überführt hat, sind von der Abgabe einer summarischen Ausgangsmeldung befreit.

ENS: Für die Übermittlung der ENS wird Hapag-Lloyd 24 Stunden vor dem Beladen eines Schiffes eine ausführliche summarische Eingangsmeldung für Container, die unter einem Hapag-Lloyd B/L verladen werden, an das zuständige Zollamt übermitteln. Mit unserem Einverständnis können  Seefrachtspediteure diese Übermittlung selbst übernehmen.

Ausführliche Angaben zu der EU 24 Stunden-Regel werden zeitnah folgen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hapag-Lloyd Verkaufsbüro.

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ZWB Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter / AEO Authorized Economic Operator

Zuverlässig und vertrauenswürdig - die Hapag-Lloyd AG wurde mit Wirkung vom 25. Juli 2008 als ZWB zertifiziert.

Die Einführung des ZWB-Konzeptes ist ein wesentliches Element der Änderung des Zollkodexes. Die internationale Lieferkette vom Hersteller einer Ware bis zum Endverbraucher soll damit sicherer werden.

Ein ZWB ist ein Beteiligter des internationalen Transportwesens. Die nationale Zollbehörde erkennt ihn an.

Die Hapag-Lloyd AG ist Inhaber des ZWB-Zertifikates „Zollrechtliche Vereinfachungen / Sicherheit“. Der ZWB-Status ermöglicht es uns besondere Vergünstigungen im Rahmen der Zollabfertigung in Anspruch zu nehmen.

Die Europäischen Hapag-Lloyd Tochtergesellschaften werden zu einem späteren Zeitpunkt zertifiziert.

ZWB Zertifikat "Zollrechtliche Vereinfachungen / Sicherheit“

  • Format: PDF
  • Seiten: 1
  • Größe: 9 KB
  • Sprache: Deutsch

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Richtlinien zu zulässigen und unzulässigen Warenbeschreibungen

In Vorbereitung auf die Einführung der Europäischen Bestimmung zur Vorabanmeldung von Waren (EU Verordnung 1875/2006), hat die Europäische Kommission Richtlinien zu zulässigen und unzulässigen Warenbeschreibungen entwickelt.

Auch wenn das zwingend vorgeschriebene Einreichen von summarischen Eingangs- und Ausgangsmeldungen erst ab dem 31. Dezember 2010 wirksam wird, so kann es sein, dass individuelle EU Mitgliedstaaten eine Anwendung der Richtlinien zur  Warenbeschreibung in naher Zukunft vorschreiben werden, z.B. in Importmanifesten oder summarischen Anmeldungen für Zwischenlagerungen.

Der Niederländische Zoll wird damit beginnen und ab dem 1. Juli 2009 die neuen Richtlinien anwenden. Der Gebrauch von unzulässigen Warenbeschreibungen führt zu einer Überprüfung der Ladung durch den Zoll, was Verzögerungen mit sich bringen kann.

Die an den Niederländischen Zoll übermittelten Warenbeschreibungen stammen aus dem Konnossement, daher bitte wir Sie in Zukunft nur zulässige Warenbeschreibungen in den Verschiffungsinstruktionen aufzunehmen. Weiterhin empfehlen wir Ihnen auch bei Verschiffungen in andere EU Länder, die Richtlinien jetzt schon zu beachten.

Im Anhang finden Sie eine Liste mit Beispielen für unzulässige und zulässige Warenbeschreibungen in englischer Sprache.

List of examples of unacceptable and acceptable descriptions of goods

  • Format: PDF
  • Seiten: 2
  • Größe: 28 KB
  • Sprache: Englisch

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