Sicherheitsinformationen China

Seit 1. Januar 2009 gelten für China erweiterte Zollbestimmungen. Sie wurden in Übereinstimmung mit dem Zollrecht der Volksrepublik China sowie anderer relevanter Gesetze und Verwaltungsvorschriften formuliert und dienen der Verarbeitung der Manifeste ein- und ausgehender Transportmittel. Zudem sollen sie Sicherheit im internationalen Handel
gewährleisten und diesen erleichtern.

Die Vorschriften sehen vor, dass alle Verfrachter vom Zoll festgelegte Manifestdaten 24 Stunden vor Ankunft des Schiffes (welches Ladung in das chinesische Zollgebiet verbringt) im Ladehafen an den chinesischen Zoll übermitteln. Anwendung finden die Regeln auf alle Exporte von und nach China sowie auf alle Umladungen, welche über chinesische Festlandhäfen abgewickelt werden. Direktimporte in Hongkong und Macao sind von den Vorschriften ausgenommen.

Um die Bestimmungen und Übermittlungsfristen einhalten zu können, benötigt Hapag-Lloyd von seinen Kunden rechtzeitig vollständige und korrekte Verschiffungsinstruktionen. Hapag-Lloyd wird die No Doc - No Load Regelung, für Verladungen für die die Verschiffungsinstruktionen
nicht zum festgesetzten Zeitpunkt ("documentation cut-off") vorliegen, einführen. Ladung für die keine Verschiffungsinstruktionen vorliegen, werden somit nicht auf das geplante Schiff verladen. Alle dadurch entstehenden Kosten werden vom Kunden getragen.

Änderungen der Manifestdaten müssen dem chinesischen  Zoll vorgelegt und bestätigt werden.

Bitte beachten Sie auch unsere Kundenbriefe für weitere Details.

Weitere Informationen zu dieser 24 Stunden Regelung finden Sie auf der Website PRC Customs Decree No. 172.

Die entsprechenden Zuschläge (SMD / SMC) sind in unserem online Tarif veröffentlicht.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Ihr nächstgelegenes Hapag-Lloyd Büro.

Für alle Gefahrgutbuchungen, die von der Chinesischen 24 Stunden Regelung (CCAM) betroffen sind, benötigen wir strukturierte Verschiffungsinstruktionen, in denen die Warenbeschreibung und das Gewicht von Gefahrgütern und harmlosen Gütern getrennt aufgeführt sind.

Weitere Informationen und Beispiele finden Sie in unserem englischsprachigen Kundenbrief:

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