Sicherheitsinformationen Europa

FAQ EU 24 Stunden Regelung – Summarische Eingangsmeldung (ESumA/ENS)

Die FAQs bieten Informationen zu den grundsätzlichen Sachverhalten der EU Verordnung.
Darüberhinaus zeigen sie die Lösung der Hapag-Lloyd AG die neuen Anforderungen zu erfüllen. Bitte beachten Sie, dass sich diese FAQs auf den überseeischen Containerverkehr beziehen.

Europe Security Information

Zuverlässig und vertrauenswürdig - die Hapag-Lloyd AG wurde mit Wirkung vom 25. Juli 2008 als ZWB zertifiziert.

Die Einführung des ZWB-Konzeptes ist ein wesentliches Element der Änderung des Zollkodexes. Die internationale Lieferkette vom Hersteller einer Ware bis zum Endverbraucher soll damit sicherer werden.

Ein ZWB ist ein Beteiligter des internationalen Transportwesens. Die nationale Zollbehörde erkennt ihn an.

Die Hapag-Lloyd AG ist Inhaber des ZWB-Zertifikates „Zollrechtliche Vereinfachungen / Sicherheit“. Der ZWB-Status ermöglicht es uns besondere Vergünstigungen im Rahmen der Zollabfertigung in Anspruch zu nehmen.

Unsere ZWB-Zertifizierung gilt auch für die zur Hapag-Lloyd AG gehörenden Filialen in Belgien, den Niederlanden und Dänemark.

Die Tochtergesellschaften Hapag-Lloyd (France) S.A.S. und Hapag-Lloyd (Italy) S.R.L. haben ebenfalls den ZWB-Status erhalten.

Nachstehend finden Sie die entsprechenden Zertifikate. 

Titel Seiten Größe Sprache
Hapag-Lloyd AG 1 215.2 KB Englisch
Hapag-Lloyd (France) S.A.S. 1 208.9 KB Englisch
Hapag-Lloyd (Italy) S.R.L. 1 398.8 KB Englisch

In die EU einkommende und von der EU ausgehende Waren müssen einer neuen Risikoanalyse unterzogen werden.

Einkommend: Summarische Eingangsmeldung = ESumA (ENS)
Ausgehend: Summarische Ausgangsmeldung =  ASumA (EXS)

ESumA: Spätestens 24 Stunden vor dem Beladen eines Schiffes in einem nicht-EU Hafen, muss Hapag-Lloyd für alle Waren, welche unter einem Hapag-Lloyd Konnossement, einschließlich Sea Waybill, verladen werden sollen, eine summarische Eingangsmeldung an die zuständige Eingangszollstelle in der EU übermitteln.

ASumA: Gemäß Verordnung 1875/2006 sind Schifffahrtstlinien verpflichtet für bestimmte ausgehende Warensendungen eine summarische Ausgangsmeldung abzugeben. Warensendungen, die der Ausführer oder sein Vertreter im Vorwege mittels einer Ausfuhranmeldung in das Ausfuhrverfahren oder mittels einer Versandanmeldung in ein Versandverfahren überführt hat, sind von der Abgabe einer summarischen Ausgangsmeldung befreit.

Die elektronische Übermittlung der ESumA ist seit dem 31. Dezember 2010 für alle Schifffahrtslinien verpflichtend.

Genaue Informationen zur ESumA haben wir für Sie bereitgestellt. Um diese zu finden, klicken Sie bitte auf die Registerkarte FAQ EU 24 Sunden Regelung.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hapag-Lloyd Verkaufsbüro.

Seit dem 31. Dezember 2010 gilt die Europäische Bestimmung zur Vorabanmeldung von Waren (EU Verordnung 1875/2006), welche das Einreichen von summarischen Eingangs- und Ausgangsmeldungen vorschreibt.

Mit der Einführung dieser Verordnung hat die Europäische Kommission Richtlinien zu zulässigen und unzulässigen Warenbeschreibungen entwickelt, die bereits von den EU Mitgliedstaaten angewendet werden.

Der Gebrauch von unzulässigen Warenbeschreibungen führt zu einer Überprüfung der Ladung durch den Zoll, was Verzögerungen mit sich bringen kann.

Die an den Zoll übermittelten Warenbeschreibungen stammen aus dem Konnossement, daher bitten wir Sie nur zulässige Warenbeschreibungen in den Verschiffungsinstruktionen aufzunehmen.

Im Anhang finden Sie eine Liste mit Beispielen für unzulässige und zulässige Warenbeschreibungen in englischer Sprache.

Für alle Gefahrgutbuchungen, die von der europäischen 24 Stunden Regelung (EU-AIS) betroffen sind, benötigen wir strukturierte Verschiffungsinstruktionen in denen die Warenbeschreibung und das Gewicht von Gefahrgütern und harmlosen Gütern getrennt aufgeführt sind.

Weitere Informationen und Beispiele finden Sie in unserem englischsprachigen Kundenbrief:

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